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2.5. Fahrausweise und Fahrpreise



Am 01. April 1999 startete der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB).
Damit waren umfangreiche Veränderungen bei den Fahrausweisarten und Fahrpreisen verbunden.
Die folgenden Fahrausweisarten und Fahrpreise sind gültig ab 01. April 2008.

Fahrscheine werden in und in unterschieden.


Fahrausweise, die längstens einen Tag gelten (Bartarif)

Unter dem Begriff -Fahrausweise, die längstens einen Tag gelten (Bartarif)-, können Sie folgende Fahrausweise erwerben:
  1. Einzelfahrausweise
  2. Tageskarten
  3. Kleingruppenkarten
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1.Einzelfahrausweise und Einzelfahrausweise Ermäßigungstarif
Einzelfahrausweis RegeltarifEinzelfahrausweis Ermäßigungstarif
Einzelfahrausweis Regeltarif im VorverkaufEinzelfahrausweis Ermäßigungstarif im Vorverkauf
Einzelfahrausweise werden u.a. in Orten mit Stadtlinienverkehr, also auch in Eberswalde ausgegeben. Einzelfahrausweise berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen unter Inanspruchnahme des jeweils nächstfolgenden Anschlusses in Richtung auf das Fahrtziel über den reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg. Rund- und Rückfahrten sind ausgeschlossen.

Fahrtunterbrechungen sind in Eberswalde innerhalb von 30 Minuten beliebig oft gestattet (siehe Aufdruck des Fahrscheindruckers oder Stempelaufdruck des Entwerters). Danach ist der Obus bzw. Bus unaufgefordert zuverlassen oder ein neuer Fahrausweis zu lösen bzw. zu entwerten.

Einzelfahrausweise im Ermäßigungstarif gelten nur für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.

Einzelfahrausweise und Einzelfahrausweise Ermäßigungstarif, die im Vorverkauf erworben wurden, sind bei Benutzung vom Fahrgast selbst durch die im Obus bzw. Bus installierten Entwerter zu entwerten oder entwerten zu lassen. Der Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen.

Einzelfahrausweise und Einzelfahrausweise Ermäßigungstarif können in Eberswalde im Vorverkauf in Form einer Mehrfahrtenkarte erworben werden. Die Mehrfahrtenkarten bestehen aus 3 Abschnitten zu je 2 Fahrtberechtigungen, also insgesamt aus 6 Fahrtberechtigungen. Mehrfahrtenkarten sind rabattiert und gelten nur zur Fahrt im Eberswalder Stadtverkehr mit Obussen bzw. Bussen der Barnimer Busgesellschaft mbH.

Mehrfahrtenkarte mit 6 Einzelfahrausweisen Regeltarif

Mehrfahrtenkarte mit 6 Einzelfahrausweisen Ermäßigungstarif


Die entwerteten Einzelfahrausweise und Einzelfahrausweise Ermäßigungstarif sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar.
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2.Tageskarte und Tageskarte Ermäßigungstarif
Tageskarte RegeltarifTageskarte Ermäßigungstarif
Tageskarten werden u.a. in Orten mit Stadtlinienverkehr, also auch in Eberswalde ausgegeben. Tageskarten gelten während des aufgedruckten Tages bzw. ab Entwertung bis 03:00 Uhr des Folgetages für eine beliebige Anzahl Fahrten innerhalb der angebenen Verbindung bzw. des angebenen Geltungsbereiches.

Tageskarten im Ermäßigungstarif gelten nur für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.

Tageskarten und Tageskarten Ermäßigungstarif, die im Vorverkauf erworben wurden, sind bei Benutzung vom Fahrgast selbst durch die im Obus installierten Entwerter zu entwerten oder entwerten zu lassen. Der Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen.

Mit einer Tageskarte für den Stadtverkehr Eberswalde darf man also alle Buslinien der Barnimer Busgesellschaft mbH, also die Stadtverkehrslinien  861 ,  862 ,863, 864 und 865 sowie die Regionalverkehrslinien 515, 883, 910, 912, 913, 914, 915, 916, 918, 919, 921, 922 und 923 innerhalb der Eberswalder Stadtgrenze benutzen.

Tageskarten und Tageskarten Ermäßigungstarif können in Eberswalde im Vorverkauf in Form einer Mehrfahrtenkarte erworben werden. Die Mehrfahrtenkarten bestehen aus 3 Abschnitten zu je 2 Tageskarten bzw. Tageskarten Ermäßigungstarif, also insgesamt aus 6 Tageskarten bzw. Tageskarten Ermäßigungstarif. Mehrfahrtenkarten sind rabattiert und gelten nur zur Fahrt im Eberswalder Stadtverkehr mit Obussen bzw. Bussen der Barnimer Busgesellschaft mbH.

Mehrfahrtenkarte mit 6 Tageskarten (Regeltarif)

Mehrfahrtenkarte mit 6 Tageskarten Ermäßigungstarif


Tageskarten und Tageskarten Ermäßigungstarif sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar.
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3.Kleingruppenkarte
KleingruppenkarteKleingruppenkarte im Vorverkauf
Kleingruppenkarten werden ausgegeben, u.a. in Orten mit Stadtlinienverkehr, also auch in Eberswalde, im Vorverkauf und zur Entwertung bei Fahrtantritt bzw. im Fahrzeug und zum sofortigen Fahrtantritt bestimmt.

Kleingruppenkarten gelten am aufgedruckten - bei zur Entwertung bei Fahrtantritt bestimmten Karten an dem durch Entwerteraufdruck aufgebrachten - Tag ganztägig und am Folgetag bis 03:00 Uhr für eine beliebige Anzahl Fahrten innerhalb des angegebenen Geltungsbereiches.

Kleingruppenkarten werden für gemeinsame Fahrten von max. 5 Personen ausgegeben.

Kleingruppenkarten, die der Entwertung bedürfen, sind vom Fahrgast selbst und sofort bei Fahrtantritt zu entwerten bzw. entwerten zu lassen. Der Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen.

Entwertete Kleingruppenkarten sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar.
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Fahrausweise, die länger als einen Tag gelten (Zeitkartentarif)

Unter dem Begriff -Fahrausweise, die länger als einen Tag gelten (Zeitkartentarif)- können Sie folgende Fahrausweise erwerben:

  1. Monatskarten VBB-Umweltkarte
  2. 7-Tage-Karten VBB-Umweltkarte
  3. 9-Uhr-Karten
  4. Monatskarten und 7-Tage-Karten für Auszubildende/Schüler
  5. Mobilitätsticket Brandenburg
  6. Jahres- und Abonnementkarten
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1.Monatskarten VBB-Umweltkarte
Monatskarte VBB-UmweltkarteMonatskarte VBB-Umweltkarte im VorverkaufMonatskarte VBB-Umweltkarte variabel
Die Monatskarten VBB-Umweltkarte werden an jedermann ausgegeben und sind übertragbar.

Monatskarten VBB-Umweltkarte werden mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und sind dann gleitend einen Monat gültig (variable Monatskarten). Sie gelten bis 24:00 Uhr des Tages des folgenden Monats, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht. Bei Karten mit Gültigkeit ab 30. oder 31. Januar endet die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Monats Februar.

Monatskarten VBB-Umweltkarte können auch für den Kalendermonat, der auf der Karte, der Wertmarke bzw. dem Wertabschnitt mit Monat und Jahr bezeichnet ist, ausgegeben werden. Sie gelten vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats 00:00 Uhr bis zum ersten Kalendertag des darauf folgenden Monats 24:00 Uhr.

Die Monatskarten VBB-Umweltkarte beinhalten die Mitnahme von einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren montags bis freitags ab 20:00 Uhr sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Die Mitnahmeregelung endet jeweils am Folgetag 03:00 Uhr, soweit dieser nicht selbst ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Gelten in den Ländern Berlin und Brandenburg unterschiedliche Feiertagsregelungen, so gilt die Mitnahmeregelung nur für das Land, in dem der gesetzliche Feiertag gilt.

Die Monatskarten VBB-Umweltkarte können auch als Abonnement- und Jahreskarten bezogen werden.
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2.7-Tage-Karten VBB-Umweltkarte
7-Tage-Karte VBB-Umweltkarte7-Tage-Karte VBB-Umweltkarte variabel
7-Tage-Karten VBB-Umweltkarte werden an jedermann ausgegeben und sind übertragbar. Sie gelten innerhalb der auf ihnen angegebenen Flächenzonen für sieben aufeinanderfolgende Kalendertage. Ihre Gültigkeit beginnt am ersten aufgedruckten Kalendertag 00:00 Uhr und endet am siebenten Kalendertag um 24:00 Uhr.

Im Vorverkauf erworbene 7-Tage-Karten VBB-Umweltkarte für Orte mit Stadtlinienverkehr, also auch in Eberswalde, sind sofort bei Fahrtantritt der ersten Fahrt vom Fahrgast zu entwerten. Der Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen. Die Gültigkeit endet am siebenten Kalendertag ab Entwertung um 24:00 Uhr.

Die 7-Tage-Karten VBB-Umweltkarte beinhalten die Mitnahme von einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern von 6 bis 14 Jahren montags bis freitags ab 20:00 Uhr sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Die Mitnahmeregelung endet jeweils am Folgetag 03:00 Uhr, soweit dieser nicht selbst ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Gelten in den Ländern Berlin und Brandenburg unterschiedliche Feiertagsregelungen, so gilt die Mitnahmeregelung nur für das Land, in dem der gesetzliche Feiertag gilt.
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3.9-Uhr-Karten
9-Uhr-Karte9-Uhr-Karte im Vorverkauf9-Uhr-Karte variabel
9-Uhr-Karten werden an jedermann ausgegeben und sind übertragbar. Sie gelten nur in Orten mit Stadtlinienverkehr, also auch in Eberswalde, und in den Tarifbereichen der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam und deren Teilbereichen.

Sie gelten 9-Uhr-Karten werden mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt. Sie gelten bis 24:00 Uhr des Tages des folgenden Monats, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht. Bei Karten mit Gültigkeit ab 30. oder 31.Januar endet die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Monats Februar.

9-Uhr-Karten können auch für den Kalendermonat, der auf der Karte, der Wertmarke bzw. dem Wertabschnitt mit Monat und Jahr bezeichnet ist, ausgegeben werden. Sie gelten vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats 09:00 Uhr bis zum ersten Kalendertag des darauf folgenden Monats 24:00 Uhr.

9-Uhr-Karten können auch als Abonnement- und Jahreskarten bezogen werden.
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4.Monatskarten und 7-Tage-Karten für Auszubildende/Schüler
Monatskarte für Auszubildende/SchülerMonatskarte für Auszubildende/Schüler im VorverkaufMonatskarte für Auszubildende/Schüler variabel
7-Tage-Karte für Auszubildende/Schüler7-Tage-Karte für Auszubildende/Schüler variabel
Vorderseite der VBB-KundenkarteRückseite der VBB-Kundenkarte
Monatskarten und 7-Tage-Karten für Auszubildende/Schüler sind persönliche Zeitkarten. Sie sind nicht übertragbar.

Monatskarten für Auszubildende/Schüler werden mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt. Sie gelten bis 24:00 Uhr des Tages des folgenden Monats, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht. Bei Karten mit Gültigkeit ab 30. oder 31. Januar endet die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Monats Februar.

Monatskarten für Auszubildende/Schüler können auch für den Kalendermonat, der auf der Wertmarke bzw. dem Wertabschnitt mit Monat und Jahr bezeichnet ist, ausgegeben werden. Sie gelten vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats 00:00 Uhr bis zum ersten Kalendertag des darauf folgenden Monats 24:00 Uhr.

7-Tage-Karten für Auszubildende/Schüler gelten für sieben aufeinander folgende Kalendertage. Ihre Gültigkeit beginnt am ersten aufgedruckten Kalendertag 00:00 Uhr und endet am siebenten Kalendertag um 24:00 Uhr.

7-Tage-Karten für Auszubildende/Schüler gelten nur für die Flächenzonen des Landes Brandenburg.

Persönliche Zeitkarten bestehen aus einer VBB-Kundenkarte mit dazugehöriger Wertmarke bzw. dazugehörigem Wertabschnitt, Lichtbild und einer Gültigkeitsbefristung. Sie sind nur gültig, wenn die VBB-Kundenkarte mit Vor- und Zunamen versehen ist und die Nummer der VBB-Kundenkarte vom Inhaber in das vorgesehene Feld des Wertabschnitts eingetragen wurde. Bei Abonnements ist die Vertragsnummer von der Wertmarke bzw. dem Wertabschnitt auf die Kundenkarte vom Inhaber zu übertragen. Kundenkarten für Auszubildende/Schüler sind generell mit einem Lichtbild zu versehen. Der Karteninhaber muss sein Lichtbild in einer der besonders bekannt gegebenen Ausgabestellen der Verkehrsunternehmen auf der VBB-Kundenkarte befestigen lassen.

Persönliche Zeitkarten werden zu dem auf der VBB-Kundenkarte angegebenen Zeitpunkt ungültig. Sie verlieren darüber hinaus ihre Gültigkeit mit Ablauf desjenigen Monats, in dem die Voraussetzungen, unter denen sie gewährt wurden, nicht mehr erfüllt sind.

Monatskarten für Auszubildende/Schüler und ggf. 7-Tage-Karten für Auszubildende/Schüler erhalten:

a) schulpflichtige Personen bis einschließlich 14 Jahre

b) ab 15 Jahre

(1) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landesvolkshochschulen.

(2) Personen, die private Schulen (Ersatzschulen, Ergänzungsschulen) oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter (1) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen und Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;

(3) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen;

(4) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Absatz 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;

(5) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;

(6) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluß an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;

(7) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz von der Verwaltung erhalten;

(8) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Dienstes.

Die Institutionen, die zu den vorgenannten Ausbildungsstätten rechnen, bestimmen die zuständigen Verwaltungsstellen des Landes Berlin und des Landes Brandenburg.

Berufstätige, Berufspraktikanten und Auszubildende, die Unterhaltsgeld nach dem Sozialgesetzbuch, Band III (SGB III) beziehen, sowie Personen, die sich in einem Referendat befinden, erhalten keine Monatskarten für Auszubildende/Schüler. Dies gilt auch für Personen, die Lehrgänge, Nachhilfekurse oder Sprachschulen besuchen.

Der Nachweis der Berechtigung erfolgt durch Vorlage einer Bescheinigung der Bildungseinrichtung. Im Antrag hat in den Fällen des Absatzes b) Ziffern (1) bis (7) die Ausbildungsstätte oder der Auszubildende, in den Fällen des Absatzes b) Ziffer (8) der Träger der jeweiligen sozialen Dienste zu bestätigen, dass die jeweils zutreffende Voraussetzung gegeben ist. Die Bescheinigung darf nicht älter als 30 Tage sein.

Die Auszubildenden haben neben der Bescheinigung ihren Ausbildungsvertrag, gegebenenfalls mit Nachträgen, sowie ein Personaldokument beim Verkehrsunternehmen vorzulegen.

Die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Monatskarten für Auszubildende/Schüler und 7-Tage-Karten für Auszubildende/Schüler wird längstens für ein Jahr nach Ausstellung der Bescheinigung gewährt und kann von der fristgerechten Abgabe und einem ordnungsgemäßen Ausfüllen besonderer Erhebungsunterlagen abhängig gemacht werden, sofern die Erhebung das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zur Grundlage hat.

Studenten müssen den Studentenausweis mit gültigem Semesterstempel oder die gültige Semesterkarte vorlegen. Für jedes Semester ist die Monatskarte für Auszubildende/Schüler neu zu beantragen.

Für die Ausgabe der Monatskarten für Auszubildende/Schüler als Jahres-und Abonnementkarten gelten besondere Bestimmungen.
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5.Mobilitätsticket Brandenburg
Anspruchsberechtigung für MobilitätsticketWertabschnitt für Mobilitätsticket
Das Mobilitätsticket Brandenburg ist eine persönliche Monatskarte, die zu einem bis zu 50 % ermäßigten Preis ausgegeben wird. Das Mobilitätsticket Brandenburg wird ausschließlich als Monatskarte ausgegeben.

Das Mobilitätsticket Brandenburg gilt grundsätzlich für alle Bahnen und Busse des VBB im Land Brandenburg. Das Mobilitätsticket Brandenburg kann je nach persönlichem Bedarf für verschiedene Tarifstufen erworben werden. Innerhalb des Geltungsbereiches können die Bahnen und Busse innerhalb eines Monats beliebig oft benutzt werden. Das Mobilitätsticket Brandenburg gilt nicht für Fahrten nach Berlin.

Das Mobilitätsticket Brandenburg besteht aus einer VBB-Kundenkarte mit Lichtbild, auf der die Berechtigung bescheinigt wird, und einem Wertabschnitt für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum.

Anspruch auf das Mobilitätsticket haben Empfänger von

· Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Sozialgesetzbuch II)
· Leistungen der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter (Sozialgesetzbuch XII)
· Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
· Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften

Die Berechtigung wird auf einer so genannten VBB-Kundenkarte bescheinigt. Die Prüfung der Berechtigung erfolgt bei der jeweiligen Stelle (z. B. Arbeitsagentur, ARGE, Sozialamt), bei der die Leistung bezogen wird. Dort wird die VBB-Kundenkarte ausgegeben. Die Leistungsstelle versieht die Kundenkarte mit den persönlichen Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum) und weist den Gültigkeitszeitraum aus. Dieser ist abhängig von der Dauer der Leistungsbewilligung, in der Regel maximal bis zu sechs Monate. Der erste Gültigkeitstag ist der 1. September 2008. Die VBB-Kundenkarte ist also befristet und wird zu dem auf der Karte aufgestempelten Zeitpunkt ungültig. Wenn nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin eine Leistung bezogen wird, muss die Gültigkeit der VBB-Kundenkarte durch die Leistungsstelle verlängert werden. Wenn keine Leistung mehr bezogen wird, ist die VBB-Kundenkarte an die ausgebende Stelle zurückzugeben.

Die VBB-Kundenkarte ist nur mit einem Lichtbild gültig. Dieses wird dann von der Leistungsstelle auf die VBB-Kundenkarte aufgebracht. Das Passfoto müssen die Berechtigten selbst finanzieren.

Der zur VBB-Kundenkarte gehörige Wertabschnitt wird von den Verkehrsunternehmen verkauft. Verkaufsstellen sind die Kundenzentren der Verkehrsunternehmen, im Einzelfall ist das Mobilitätsticket auch bei den Fahrausweisautomaten oder beim Busfahrer erhältlich. Grundsätzlich ist das Mobilitätsticket Brandenburg dort erhältlich, wo es auch die regulären Monatskarten gibt.

Auf dem Wertabschnitt sind der jeweilige Geltungsbereich sowie die zeitliche Gültigkeit vermerkt. Auf dem Wertabschnitt ist die Nummer der VBB-Kundenkarte einzutragen. Das Mobilitätsticket ist personengebunden und nicht übertragbar ist. Der Wertabschnitt ist nur mit eingetragener Nummer der VBB-Kundenkarte gültig.

Die Mobilitätstickets Brandenburg werden mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und sind dann gleitend einen Monat gültig (variable Monatskarten). Sie gelten bis 24:00 Uhr des Tages des folgenden Monats, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht. Bei Karten mit Gültigkeit ab 30. oder 31. Januar endet die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Monats Februar.

Mit dem Mobilitätsticket Brandenburg können Kinder unter 6 Jahre, ein Kinderwagen, Gepäck sowie ein Hund kostenlos mitgenommen werden. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein gesonderter Einzelfahrausweis Fahrrad erforderlich. Die Mitnahme von weiteren Personen ist ausgeschlossen.

Die Mobilitätstickets werden nur für kreisfreie Städte und Tarifwaben der Landkreise ausgegeben. Nicht dagegen angeboten werden die Mobilitätstickets in Grossgemeinden des Typs I und II, also Orten mit Stadtlinienverkehr. Dazu gehört auch Eberswalde. Um doch für den Stadtverkehr Eberswalde ein Mobilitätsticket nutzen zu können, müssen Sie gezwungener Maßen ein Mobilitätsticket für 2 Tarifwaben des Landkreises Barnim zum Preis von 20,30 € erwerben.
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6.Jahres- und Abonnementkarten

Hier nun drei Beispiele für Jahres- und Abonnementkarten:

VBB-Umwelt-Jahreskarte bei Einmalzahlung

Monatswertabschnitte der der 9:00 Uhr-Jahreskarte im Abonnement

Monatswertabschnitte der 9:00 Uhr-Jahreskarte bei Einmalzahlung


Im Gemeinsamen Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB-Tarif) werden die nachstehend aufgeführten Jahres- und Abonnementkarten ausgegeben. Sie bestehen aus einer VBB-Trägerkarte bzw. einer VBB-Kundenkarte und 12 gültigen Wertmarken oder 12 Wertabschnitten gemäß VBB-Tarif.

Die jeweiligen Wertmarken bzw. Wertabschnitte gelten vom letzten Kalendertag vor Beginn des ersten Gütigkeits 00:00 Uhr bis zum ersten Kalendertag nach Ablauf des letzten Gültigkeitsmonats 24:00 Uhr.

Jahreskarten werden unterschieden in übertragbare und persönliche Jahreskarten sowie in übertragbare und persönliche Abonnementkarten.
  1. Übertragbare Jahreskarten

    VBB-Umweltkarten werden als übertragbare Jahreskarten angeboten. Darüber hinaus werden in Orten mit Stadtlinienverkehr, also auch in Eberswalde, die 9-Uhr-Karten als übertragbare Jahreskarten angeboten. Übertragbare Jahreskarten sind im Voraus in einem Betrag wahlweise bar, bargeldlos, ggf. bargeldlos an Automaten, durch Überweisung auf Rechnung oder im Lastschriftverfahren zu bezahlen. Beim Lastschriftverfahren erfolgt die einmalige Abbuchung vom Girokonto im Voraus am 1. Werktag des Monats, in dem der Geltungszeitraum der Jahreskarte beginnt.

    Der Erwerb der Jahreskarten ist an allen Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen ggf. an Automaten oder durch Bestellung über Internet möglich. Bei Überweisung oder Lastschrift erfolgt der Versand auf dem Postwege oder durch einen Zustelldienst.

  2. Persönliche Jahreskarten

    Monatskarten für Auszubildende/Schüler werden als persönliche Jahreskarten angeboten.

    Persönliche Jahreskarten sind in den besonders bekannt gegebenen Ausgabestellen der Verkehrsunternehmen im Voraus in einem Betrag wahlweise bar, bargeldlos, durch Überweisung auf Rechnung oder im Lastschriftverfahren zu bezahlen. Beim Lastschriftverfahren erfolgt die einmalige Abbuchung vom Girokonto im Voraus am 1. Werktag des Monats, in dem der Geltungszeitraum der Jahreskarte beginnt.

  3. Übertragbare Abonnementkarten

    VBB-Umweltkarten werden als übertragbare Abonnementkarten angeboten. Darüber hinaus werden in Orten mit Stadtlinienverkehr, also auch in Eberswalde, die 9-Uhr-Karten als übertragbare Abonnementkarten angeboten. Die Abonnementkarten werden ausschließlich im Lastschriftverfahren vertrieben. Ihr Gegenwert wird im Voraus in monatlichen Teilbeträgen am 1. Werktag des laufenden Monats vom Girokonto abgebucht.

  4. Persönliche Abonnementkarten

    Monatskarten für Auszubildende/Schüler werden als persönliche Abonnementkarten angeboten. Die Abonnementkarten werden ausschließlich im Lastschriftverfahren vertrieben. Ihr Gegenwert wird im Voraus in monatlichen Teilbeträgen am 1. Werktag des laufenden Monats vom Girokonto abgebucht.

Für Jahres- und Abonnementkarten gelten weitere Bedingungen, insbesondere für Generell fahren Sie mit Jahres- und Abonnementkarten preisgünstiger. Wenn Sie ein Abonnement abschließen, bezahlen Sie den Fahrpreis für 10 Monate und können 12 Monate Fahren. Bei Einmalzahlung zahlen Sie sogar nur für 9,7 Monate und können 12 Monate fahren.
Zur Übersicht der Fahrausweise, die länger als einen Tag gelten (Zeitkartentarif)!



Letztmalig am 01. April 2008 führte die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH eine Tarifanpassung durch.

Hier nun eine Übersicht der ab 01.04.2008 gültigen Fahrpreise für den Stadtverkehr Eberswalde :

FahrscheineRegeltarifErmäßigt
Einzelfahrscheine1.30 € 1.00 € 
Mehrfahrtenkarte für Einzelfahrscheine
(6 Einzelfahrscheine)
7.00 €
(pro Fahrt ∼ 1.17 €)
5.00 €
(pro Fahrt ∼ 0.83 €)
Tageskarte2.90 € 2.20 € 
Mehrfahrtenkarte für Tageskarten
(6 Tageskarten)
16.00 €
(pro Tageskarte ∼ 2.67 €)
11.00 €
(pro Tageskarte ∼ 1.83 €)
Kleingruppenkarte (max. 5 Personen)6.70 €-
Monatskarte VBB-Umweltkarte29.00 €21.50 € 
7-Tages-Karte9.30 €6.80 €
9.00 Uhr-Karte25.00 €-
Jahreskarte VBB-Umweltkarte bei Abonnement290.00 €215.00 €
Jahreskarte VBB-Umweltkarte bei Einmalzahlung281.50 €210.00 €
Jahreskarte 9-Uhr-Karte bei Abonnement250.00 €-
Jahreskarte 9-Uhr-Karte bei Einmalzahlung242.50 €-
Mobilitätsticket Brandenburg
für 2 Tarifwaben des Landkreises Barnim
20.30 €-

Fahrgäste, die im Besitz gültiger Fahrausweise sind, können unentgeltlich mitnehmen.

Für Hunde muss ein ermäßigter Einzelfahrschein erworben werden, wenn der Fahrgast mit einem Einzelfahrschein unterwegs ist. Kostenlos bleibt die Mitnahme eines Hundes für Zeitkarteninhaber. Dazu gehören Monatskarten, Abonnement- und Jahreskarten und Schwerbehindertenausweise und dem dazugehörigen Beiblatt mit aufgeklebter oder integrierter gültiger Wertmarke. Auch mit Tageskarten oder Kleingruppenkarten kann ein Hund kostenlos mitgenommen werden.

Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, werden generell unentgeltlich befördert.

Werden von einem Fahrgast mehrere Hunde mitgenommen, ist für den zweiten und ggf. jeden weiteren Hund ein Einzelfahrschein des Ermäßigungstarifes oder eine Tageskarte des Ermäßigungstarifes zu lösen und ggf. zu entwerten.

Unentgeltlich befördert werden: Fahrausweise für den Obus sind beim allen Busfahrern (außer BVG) und in den jeweiligen Vorverkaufsstellen im Einzugsbereich der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) zu erhalten.

Andererseits können Sie bei den Obus-Fahrern Fahrausweise für alle Verkehrsmittel, der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (also Obus, Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn und Regional- und Regional-Express-Züge der Deutschen Bahn AG und der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH usw.) und für alle Fahrziele innerhalb des gesamten Geltungsbereiches der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) und einigen bestimmten, außerhalb des VBB-Tarifgebiets liegenden, Orten in der Republik Polen erwerben.

Jeder Fahrgast sollte sich vor Fahrtantritt über die Beförderungsbedingungen informieren. Ausführliche Informationen über die Beförderungsbedingungen kann man den Aushängen in den Bussen und an den Standkassen entnehmen.

Weitere Informationen über zusätzliche und gesonderte Regelungen und Bestimmungen sind im gültigen VBB-Tarif (Gemeinsamer Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen) enthalten.

Werter Besucher dieser Internetseiten, ich wünsche Ihnen viel "Spaß" bei der Auswahl des richtigen Fahrausweises.
Aber bitte wählen Sie auch! Sie können Geld sparen.